Post Info TOPIC: Der kirchliche Standpunkt
Begleitkommission der Erscheinungen der Frau aller Völker

Date:
Der kirchliche Standpunkt
Permalink   






Der kirchliche Standpunkt bezüglich der Erscheinungen der Frau aller Völker
Begleitkommission



Nach der Verlautbarung von Msgr. J.M. Punt, des Bischofs von Haarlem vom 31. Mai 2002 bezüglich der Authentizität der Erscheinungen der Gottesmutter Maria als ,die Frau aller Völker’ in Amsterdam in den Jahren 1945-1959, sind verschiedene Publikationen veröffentlicht worden, die den kirchlichen Standpunkt wiederzugeben versuchen. Einige dieser Publikationen sind unvollständig und enthalten Fehler. Die Begleitkommission gibt nachstehend einen Beitrag zur korrekten Wiedergabe der Entwicklung des kirchlichen Standpunktes, in dem sie sich auf das vorhandene Material im Archiv des Bistums Haarlem stützt.


Entsprechend kirchlicher Grundsätze und Richtlinien ist es in erster Linie die Aufgabe des Ortsbischofs ein Urteil über die Authentizität von privaten Offenbarungen in seiner Diözese abzugeben. Die Glaubenskongregation kann dies später bestätigen; das ist aber nicht notwendig. Bei seiner Beurteilung stehen dem Ortsbischof normalerweise drei juridische Möglichkeiten zur Auswahl: 'Constat de supernaturalitate' das bedeutet der übernatürliche Ursprung steht fest. 'Non constat de supernaturalitate', das bedeutet es steht nicht fest, ob ein übernatürlicher Ursprung vorliegt. 'Constat de non supernaturalitate', das bedeutet, es steht fest, dass kein übernatürlicher Ursprung vorliegt. Neben diesen Urteilen über die Authentizität können auch disziplinäre Aussagen gemacht werden. Es ist durchaus üblich, dass in einer bestimmten Angelegenheit im Laufe der Zeit mehr als ein Urteil abgegeben wird.


Im Laufe von mehr als 50 Jahren lenkten die fünf aufeinanderfolgenden Bischöfe von Haarlem ihre Aufmerksamkeit auf die Erscheinungen und die Verehrung der Frau aller Völker. Zweimal erfolgte eine Zeitspanne intensiver Untersuchungen, zuerst unter Msgr. J. Huibers und das zweite Mal unter Msgr. Th. Zwartkruis.


I. Amtszeit von Msgr. J.P. Huibers, 1935-1960
Nach einer ersten intensiven Untersuchungsphase teilte Msgr. Huibers 1956 in seiner Verlautbarung das Urteil der Untersuchungskommission mit. (Analecta 7.5.1956)
Diese war der Ansicht, dass keine übernatürliche Erklärung für die Erscheinungen gegeben werden könne. Die Untersuchungskommission schrieb in ihrem Bericht, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei. Der Bischof selbst machte keine eigene Aussage über die Authentizität - weder auf Grund der Ergebnisse der Kommission noch auf Grund seiner eigenen Überzeugung. Er beschränkte sich auf eine disziplinäre Aussage und wiederholte seinen Standpunkt von 1954 und 1955: das Verbot der öffentlichen Verehrung. Seine disziplinären Maßnahmen wurden am 13. März 1957 durch das Hl. Offizium bestätigt. Dieses teilte dabei mit, es sei nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft neue Informationen eingereicht werden.


In den folgenden Jahren wurden neue Erfahrungen der Seherin aufgezeichnet und an den Bischof weitergeleitet. Daraufhin stellte er die von der Kommission angewandte Arbeitsweise und deren Urteil in Frage und erwog, die Untersuchung wieder aufzunehmen. Nach einem Briefwechsel mit dem Berater des Hl. Offiziums blieb eine diesbezügliche Entscheidung jedoch aus. Msgr. Huibers beschäftigte sich weiterhin mit der Frage über die Echtheit. Sein Nachfolger war Msgr. Dodewaard. Bei Msgr. Huibers wuchs nach seinem Rücktritt (1960), laut Korrespondenz und Zeugnissen, die Überzeugung, dass die Erscheinungen authentisch sind.


II. Amtszeit von Msgr. A. E. van Dodewaard, 1960-1966
Auch Msgr. van Dodewaard nahm das Dossier zur Kenntnis. Alle als Erscheinungen bezeichneten Erfahrungen der Seherin, die bis zum 31. Mai 1959 weitergingen, waren in dieses Dossier aufgenommen. Nach Ansicht von vier Theologieprofessoren war die Sache ungenügend untersucht worden und sie betonten, dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sei. So richteten sie im Jahr 1961 an den Papst die Anfrage, die Untersuchung wieder aufzunehmen. Das Bistum erhielt daraufhin einen Brief des Hl. Offiziums, unterschrieben am 25. August 1961 von Parente, dem Beisitzer. Darin wurde mitgeteilt, dass für weitere Schritte kein Raum bleibe. Man hielt am Urteil des Bischofs von 1956 und dessen Bestätigung durch das Hl. Offizium im Jahr 1957 fest.
Leider zirkuliert in der Presse heute eine irreführende Wiedergabe dieses Briefes. Im Brief des Hl. Offiziums vom 25. August 1961 kommen nämlich die folgenden Worte nicht vor: ,die Sache ist definitiv abgeschlossen ... und ... die Botschaften sind falsch und deren Veröffentlichung ist weiterhin verboten...’. Solche Publikationen sorgen für unnötige Verwirrung.
Es blieb also 1961 bei einer disziplinären Aussage. Was die Authentizität betrifft, war de facto die Rede von einem ,non constat’.


III. Amtszeit von Msgr. Th.H.J. Zwartkruis, 1966-1983
Bischof Zwartkruis, entschloss sich, die Untersuchung wieder aufzunehmen und setzte 1967 eine Kommission ein. Er tat dies nach Rücksprache mit der Glaubenskongregation. Die Kongregation kam dabei auf ihren Standpunkt von 1961 zurück, dass für weitere Schritte kein Raum bliebe.
Wie sein Vorgänger Msgr. Huibers, teilte Msgr. Zwartkruis in einer Verlautbarung vom 29.1.1973 das Gutachten und die Erwägungen seiner Kommission mit. Diese neigte zu einer natürlichen Erklärung der Geschehnisse, riet jedoch dazu, die öffentliche Verehrung zu erlauben. Der Bischof machte - wie seine Vorgänger keine offizielle Aussage über die Authentizität der Erscheinungen, übernahm aber das Gutachten und die Erwägungen der Kommission. Er beschränkte sich wie sein Vorgänger Msgr. Huibers auf disziplinäre Maßnahmen.
Im Unterschied zu seinen Vorgängern war es die Absicht von Msgr. Zwartkruis die öffentliche Verehrung zu erlauben. Nachdem er dies der Glaubenskongregation vorgelegt hatte, „die damals die genannten beschränkenden Maßnahmen von Msgr. Huibers bestätigt hatte“, wurde beschlossen, an der disziplinären Maßnahme von 1956 festzuhalten. Im Mai 1974 sandte die Kongregation dem Bischof von Haarlem einen Brief (Analecta August 1974), der auf die „getroffenen Maßnahmen“ von 1956 hinwies und die Tatsache, dass „der übernatürliche Ursprung der Erscheinungen nicht feststeht“. Was die Authentizität betrifft, blieb de facto die ,non constat’ Situation bestehen. Dies wurde auch 1987 durch Kardinal Ratzinger in einem Brief an Kardinal Vachon von Québec noch einmal bestätigt.


IV. Amtszeit von Msgr. H.J.A. Bomers, 1983-1998
In den folgenden Jahren wurde das Dossier durch viel neues Material ergänzt und erweitert. Msgr. Bomers, der Nachfolger von Msgr. Zwartkruis, nahm seinerseits das Dossier zur Kenntnis und vertiefte sich persönlich in die Sache. Wie seine Vorgänger hatte auch er persönlichen Kontakt zur Seherin. Die Verehrung war inzwischen weltweit verbreitet. 1996 ging Msgr. Bomers zusammen mit seinem Weihbischof Msgr. J. Punt nach Rücksprache mit der Glaubenskongregation dazu über, die öffentliche Verehrung freizugeben, machte aber über die Authentizität weiterhin keine Aussage. Damit begann eine neue Phase. Die Verehrung breitete sich sehr aus und stets drängender wurde an den Ortsbischof die Bitte gerichtet, sich deutlich über die Authentizität zu äußern. Die Zeit und weitere Entwicklungen hatten inzwischen auch ein neues Licht auf die Erscheinungen geworfen. Ein definitives Urteil, ,constat’ oder ,constat non’ war immer noch nicht ausgesprochen worden.


V. Amtszeit von Msgr. Punt
Msgr. Punt, inzwischen Bischof von Haarlem, wurde mit dieser neuen Entwicklung konfrontiert, durch die die Sache der Frau aller Völker neue Aktualität erhielt. Nach mehr als 50 Jahren und zwei intensiven Untersuchungsphasen erschien ihm eine neue Untersuchung nicht mehr möglich: Die Seherin war inzwischen gestorben. Alle möglichen Pro- und Contraargumente waren ausreichend dokumentiert. Deshalb studierte er die existierenden Untersuchungen aufs Neue, legte die Ergebnisse nochmals einigen Theologen und Psychologen vor und holte bei einigen Mitbrüdern im Bischofsamt Gutachten über weitere Entwicklungen und Früchte ein.
Dies hat ihn nach Gebet und theologischer Reflexion zur Feststellung geführt, dass in den Erscheinungen von Amsterdam ein übernatürlicher Ursprung vorliegt. Diese Anerkennung der Echtheit teilte er in einer offiziellen Verlautbarung am 31. Mai 2002 mit. In dieser Verlautbarung und im begleitenden pastoralen Brief macht er dabei folgende Anmerkungen:


• Die Annerkennung betrifft die Erscheinungen Mariens als ,die Frau aller Völker’ aus den Jahren 1945-1959. Diese haben in Anwesenheit von Dritten stattgefunden und sind unmittelbar aufgeschrieben worden.
• Der Bischof erkennt diese ihrem Wesen nach als authentisch an, von einem übernatürlichen Ursprung kommend. Er geht dabei davon aus, dass der Einfluss des menschlichen Faktors bestehen bleibt, die Möglichkeiten und Grenzen der wahrnehmenden Person können ihren Einfluss geltend machen.
• Der Bischof erinnert daran, dass eine Privatoffenbarung nie für das Gewissen des Gläubigen bindend ist. Jeder bleibt frei, dieser Verehrung in seinem Glaubensleben einen Platz zu geben oder nicht.


Der Bischof ernannte eine Begleitkommission, um die weitere Entwicklung der Verehrung zu verfolgen und um zu einer tieferen Einsicht in deren Bedeutung zu gelangen. Damit soll eine korrekte, kirchliche und theologische Weiterführung der Verehrung gefördert werden.



 
 
 

 
 
 





Koordinator der Begleitkommission
 
 

 



__________________
Greg

Date:
Permalink   

Der Bischof erkennt diese ihrem Wesen nach als authentisch an, von einem übernatürlichen Ursprung kommend.

Wie Schoen!

__________________
Page 1 of 1  sorted by
Tweet this page Post to Digg Post to Del.icio.us


Create your own FREE Forum
Report Abuse
Powered by ActiveBoard